Abfindung nach Kündigung -
spezialisierte Fachanwälte


Bekannt aus Fachmedien
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Sie haben eine Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Wir verhandeln durchsetzungsstark. Für eine Abfindung, einen fairen Aufhebungsvertrag oder ihren Kündigungsschutz.
Fristwahrung & schnelles Handeln
Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Wir reagieren zeitnah auf Kündigungen und Fristen, damit Sie keine wichtigen Rechte verlieren und optimal geschützt sind.
Persönliche Betreuung von A-Z
Erleben Sie umfassenden Service: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss Ihres Falles stehen wir Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite - per Video oder Telefon, ganz nach Ihrem Wunsch.
Strategisches Verhandlungsgeschick durch 105 Jahre gebündelte Erfahrung
Setzten sie auf 105 Jahre gebündelte Verhandlungserfahrung unserer Arbeitsrechtsanwälte, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Wir repräsentieren sie vor Gericht und in Verhandlungen: Strategisch, entschlossen und ergebnisfokussiert.
Fallspezifische Expertise durch Fachanwälte
Unsere Spezialisierung auf Kündigungsschutz garantiert Ihnen eine fokussierte Fallbearbeitung mit einem klaren Ziel: Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Zukunft zu sichern.
Rechtliche Absicherung Ihrer Ansprüche
Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Abfindung und setzten sie gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Maximierung Ihrer Abfindung
Wir verhandeln für Sie eine möglichst hohe Abfindung und sichern Ihre finanziellen Ansprüche bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
Spezialisten für Kündigungsschutz und Abfindung

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
Spezialisiert auf Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung
Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und Erfolge zu erzielen. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch schwierige Situationen und stellen sicher, dass Sie ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Professor für Wirtschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über 35 Jahre Erfahrung
Sabine E.
Herr Dr. Croll hat uns 1 Jahr begleitet, ehe der schwierige Fall erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Ihn zeichnet auch eine gute Kommunikation aus, Geduld und ein schneller Informations-Austausch auf kleinem Dienstweg.
Danke für die Begleitung. Alles Gute 😊
Mohamed A.
Herr Dr. Croll hat professionelle Unterstützung geleistet in diesem speziellen schwierigen Fall.
Kurze Dienstwege, schnelle Reaktion. Mit gutem Ausgang letztendlich. Sehr gute Kommunikation. Vielen Dank und Alles Gute.
Friedrich L.
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Christian L.
Die Erfahrungen mit dieser Kanzlei waren durchweg positiv. Sehr kompetente Mitarbeiter mit einer hoch-professionellen Arbeitsweise. Absolute Empfehlung! Danke!
Mandantenstimmen
Lesen Sie, wie wir andere in Ihrer Situation geholfen haben

Wir sind für Sie da. Schnelle, effektive Unterstützung ohne Wartezeiten. Ihre Anwälte für Arbeitsrecht.
Sofortige Beratung unter: 0211 / 44 03 93 - 0
Oder Senden Sie uns eine Nachricht: mail@weber-sauberschwarz.de
Rückmeldung in max. 24 Stunden.

4,8

Ablauf der Beratung
Schritt 1
Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir sind während der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Schritt 2
Sie erhalten direkt am Telefon eine Ersteinschätzung. Alternativ melden Sie sich über das Kontaktformular - wir kontaktieren Se innerhalb von 24 Stunden.
Schritt 3
Wenn Sie uns als Ihre Anwälte beauftragen, arbeiten wir engagiert, individuell und strategisch für den Erfolg Ihres Falls.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt ist, haben Sie das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Sie müssen jedoch schnell handeln, da die Frist für die Einreichung einer solchen Klage in der Regel nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beträgt. Unsere Kanzlei prüft Ihre Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und setzt sich für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung ein.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie den Vertrag sorgfältig prüfen lassen, da er Auswirkungen auf Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld und mögliche Abfindungen haben kann. Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag, verhandeln bessere Konditionen und schützen Ihre Rechte als Arbeitnehmer.
Eine Abfindung ist bei betriebsbedingten Kündigungen oft Verhandlungssache, jedoch gibt es einige gesetzliche Rahmenbedingungen. Unternehmen müssen berücksichtigen, dass die Abfindungshöhe häufig an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der strategischen Planung und Umsetzung von Abfindungsverhandlungen, um das Risiko von langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Wir raten Ihnen, sich sofort an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um die Fristen einzuhalten und Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren.
Der Betriebsrat hat bei betriebsbedingten Kündigungen ein gesetzliches Anhörungsrecht. Er muss über die Gründe der Kündigung informiert werden und kann Einspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist entscheidend, da eine Kündigung ohne Anhörung unwirksam sein kann. Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und den Betriebsrat rechtzeitig einzubinden.
Grundsätzlich darf eine Kündigung während einer Krankheit ausgesprochen werden, allerdings sind hier strenge Voraussetzungen zu beachten. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass aufgrund Ihrer Erkrankung langfristig keine Besserung Ihrer Arbeitsfähigkeit zu erwarten ist und dadurch betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Wir prüfen, ob eine krankheitsbedingte Kündigung in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist und helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung unvermeidbar machen. Zudem muss eine Sozialauswahl getroffen werden, die unter anderem Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten berücksichtigt. Wenn die Sozialauswahl fehlerhaft ist, kann die Kündigung unwirksam sein. Wir helfen Ihnen, eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Befristete Arbeitsverträge müssen bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen. Eine Befristung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, wie z.B. bei vorübergehendem Mehrbedarf oder im Rahmen der Probezeit. Eine unrechtmäßige Befristung kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Wir beraten Ihr Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung und Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen.
Umstrukturierungen, wie etwa Standortverlagerungen oder die Zusammenlegung von Abteilungen, können zu betriebsbedingten Kündigungen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führen. Unternehmen sollten frühzeitig eine Strategie entwickeln, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen, um die rechtlichen Risiken zu minimieren und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu wahren.



