Rechtliche Aspekte des Einsatzes künstlicher Intelligenz im digitalen Marketing
Hans Michael Prange
14. März 2025

Durch KI-Anwendungen können Unternehmen ihre digitalen Marketingmaßnahmen deutlich effizienter gestalten. Haupteinsatzgebiete von KI-Technologien sind dabei neben der Generierung und Gestaltung von Inhalten, die Automatisierung von Marketingkampagnen, Kundensegmentierungen, Programmatic Advertsing und Real Time Bidding, sowie die Begleitung der sog. Customer Journey und das Customer-Relationship-Management. Die Verarbeitung großer und aus verschiedenen Quellen stammenden Datenmengen ermöglicht dabei eine sehr granular auf die spezifischen Interessen und Eigenschaften der jeweiligen Adressaten zugeschnittene Werbeansprache. Diese Personalisierung erfolgt unter Einsatz von Algorithmen des maschinellen Lernens, die eine automatisierte und kontinuierliche Vorhersage und Prüfung wirksamer Überzeugungsstrategien auch für einzelne Verbraucher ermöglichen. Schlüsselelement dieser Marketingmaßnahmen sind Daten, die häufig personenbezogen sind. Beim Einsatz von KI im digitalen Marketing sind daher die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Das kann den Anwender selbstlernender KI-Technologien in Hinblick auf das Transparenzgebot (Art. 5 Abs. 1 lit.a) DSGVO) vor erhebliche Herausforderungen stellen, da neuronale Netze auf eine Art und Weise lernen, die für Menschen nicht ohne weiteres nachvollziehbar und deswegen auch nur schwer transparent zu machen ist.
In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht erfordert der Einsatz von KI im Marketing es ferner, dass der Anwender das System beständig auf seine Arbeitsweise hin überprüft. Eine der Hauptgefahren des Einsatzes von KI im Marketing besteht darin, dass ein für die Erreichung zulässiger Ziele programmiertes System zu dessen Erreichung problematische Methoden entwickelt. Sofern nicht eingegriffen wird, kann eine KI-basierte Technologie, die auf Umsatzmaximierung programmiert ist, unter Bedingungen, unter denen getäuschte Verbraucher mit größerer Wahrscheinlichkeit die gewünschte Handlung vornehmen, täuschen, um die Umsätze zu maximieren. Auf solche Risiken muss schon bei der Programmierung aber auch während des Einsatzes der Technologie geachtet werden.
Detaillierte Informationen und Fundstellennachweise zu dieser Thematik finden Sie in meinem Beitrag in WRP 2024, 151 „Datenschutz-und lauterkeitsrechtlichen Kernfragen des Einsatzes künstlicher Intelligenz im Marketing“
