Das Wettbewerbsrecht berührt das gesamte wirtschaftliche Handeln sämtlicher Branchen. Schlagworte in diesem Bereich des Rechts sind unlautere Geschäftspraktiken, Gewinnspiele, vergleichende Werbung, Rabatte, Zugaben, Leistungsschutz, Abwerben von Kunden und Mitarbeitern, irreführende Werbung, Verbraucherinformationen etc.
Nicht nur die weitgehend erfolgte europäische Harmonisierung hat zu einer deutlichen Liberalisierung dieses Rechtsgebietes geführt. Ziel ist es europaweit einheitliche Standards des wettbewerbsrechtlichen Schutzes zu schaffen. Dies eröffnet den Unternehmen heute neue Chancen und Möglichkeiten auf dem Deutschen Markt, aber auch bei der Gestaltung europaweiter Geschäftstätigkeit.
Hierzu bieten wir Schulung und umfassende Beratung, z.B. bei der Entwicklung von Vertriebsstrategien, der Gestaltung von Werbemitteln, der Prüfung des wettbewerblichen Umfelds etc. Mandanten vertreten wir bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Interessen der Mandanten.