Tätigkeitsbereiche

Wettbewerbsrecht
Kartellrecht
Werberecht
Compliance

Tätigkeitsbereiche

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht berührt das gesamte wirtschaftliche Handeln sämtlicher Branchen. Schlagworte in diesem Bereich des Rechts sind unlautere Geschäftspraktiken, Gewinnspiele, vergleichende Werbung, Rabatte, Zugaben, Leistungsschutz, Abwerben von Kunden und Mitarbeitern, irreführende Werbung, Verbraucherinformationen etc.

Nicht nur die weitgehend erfolgte europäische Harmonisierung hat zu einer deutlichen Liberalisierung dieses Rechtsgebietes geführt. Ziel ist es europaweit einheitliche Standards des wettbewerbsrechtlichen Schutzes zu schaffen. Dies eröffnet den Unternehmen heute neue Chancen und Möglichkeiten auf dem Deutschen Markt, aber auch bei der Gestaltung europaweiter Geschäftstätigkeit.

Hierzu bieten wir Schulung und umfassende Beratung, z.B. bei der Entwicklung von Vertriebsstrategien, der Gestaltung von Werbemitteln, der Prüfung des wettbewerblichen Umfelds etc. Mandanten vertreten wir bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Interessen der Mandanten.

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Kartellrecht

Kartellrechtliche Fragen berühren zahlreiche Aspekte bei der Vermarktung von Wirtschaftsgütern. Kooperationen bei Einkauf und Vertrieb von Waren sichern häufig den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
 
Vertriebsbindungssysteme, Lizenzverträge, Exklusivverträge und Kooperationen bei Werbung, Forschung und Entwicklung etc. werden ebenso von den deutschen und europäischen Behörden kartellrechtlich überwacht, wie dies bei Fusionen ganzer Unternehmen oder Konzerne der Fall ist. Zunehmend werden von den Behörden Verfahren eingeleitet, die durch Boykottaufrufe, Behinderungen oder Missbrauch von Marktmacht verursacht wurden.
 
Wir beraten unsere Mandanten bei allen kartellrechtlichen Fragen und vertreten sie vor den Behörden und Gerichten.

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Werberecht

Die Gestaltung von Werbemitteln in den analogen und digitalen Medien unterliegt extrem vielfältigen rechtlichen Bestimmungen. Insbesondere die europarechtlichen Vorgaben verpflichten die Unternehmungen Werbung heute eindeutiger als »Informative Werbung« zu gestalten. Die Verbraucher sollen sich dadurch besser über die wesentlichen Eigenschaften der beworbenen Produkte und Dienstleistungen informiert fühlen. Für Kaufleute ist es kaum noch eigenständig nachvollziehbar welche rechtlichen Anforderungen bei einzelnen Produkten gelten. Die rechtlich einwandfreie Gestaltung von Werbematerialien ist also ohne vorherige juristische Beratung und Überprüfung nicht möglich. Hierbei unterstützt weber · sauberschwarz vor allem große und mittelständische Unternehmen aus werbeintensiven Branchen.

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Compliance

Unternehmen müssen  ihre Geschäftsabläufe nach strengen juristischen und ethischen Grundsätzen gestalten. Diese politischen Forderungen sind vor allem Kern kartellrechtlicher, steuerrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder auch arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Die Organe eines Unternehmens sind verpflichtet, vorbeugend die Unternehmens-Compliance zu organisieren, wollen sie den Gefahren einer persönlichen Haftung vorbeugen. Wir betreuen Sie bei den notwendigen organisatorischen Maßnahmen, Schulungen der Mitarbeiter, Kontrolle der Compliance-Richtlinien bis hin zur Zertifizierung und der Kontrolle ihrer Einhaltung.