Tätigkeitsbereiche

Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche

Wirtschaftsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz ist ein wichtiger Baustein des Wirtschaftsrechts. Die Gestaltung und Koordinierung der Unternehmenstätigkeit zur erfolgreichen Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen erfordert vielfach die Berücksichtigung weiterer wirtschaftsrechtlicher Aspekte. Dies sind z.B. Themen aus den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts oder des Arbeitsrechts, bei denen Sie weber · sauberschwarz ebenfalls kompetent unterstützt.

Gesellschaftsrecht

Jedes Produkt und jede Dienstleistung bedarf des passenden Unternehmens zu seiner Vermarktung. Start-Ups beginnen häufig mit einer Produktidee, ohne auf dem bestehenden rechtlichen Rahmen eines Unternehmens aufbauen zu können. In diesen Fällen muss ein Unternehmen geschaffen werden, dass die Interessen der Gründer und der Investoren in einem ausgewogenen Umfang berücksichtigt. Häufig können neue Produktideen im Rahmen alter firmenrechtlicher Konstellationen nicht optimal umgesetzt werden, so dass es notwendig ist, gesellschaftsrechtlich die erforderlichen Grundlagen zu schaffen.

Handelsrecht

Neue Produktideen, oder die Vermarktung etablierter Leistungen auf sich verändernden Märkten, erfordern oft die Umsetzung neuer Vertriebsstrategien. Durch die Gestaltung von Vertriebssystemen, Vertriebsverträgen auch mit Handelsvertretern oder durch die vertragliche Ausgestaltung notwendiger Kooperationen mit Dritten werden so die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermarktung von Waren und Dienstleistungen geschaffen. Bei der Konzeption und Ausarbeitung der hierzu notwendigen Verträge unterstützt sie weber · sauberschwarz ebenso wie bei der Abwicklung laufender Vertragsbeziehungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beeinflusst grundlegend die wirtschaftlichen und sozialen Belange in allen Branchen. Arbeitsrechtliche Problemstellungen sind im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit von zentraler Bedeutung. Wir beraten Unternehmen umfassend in Rechtsfragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Bereich des Individualarbeitsrechts mit Schwerpunkt in Kündigungsschutzangelegenheiten, in Fragen des Betriebsverfassungsrechts und bei tarifrechtlichen Problemen. Die umfassende Betreuung erfasst auch die Gestaltung von Dienst- und Anstellungsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen.

Insbesondere durch unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht Frau Bleifeld vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor Gerichten und Einigungsstellen. Darüber hinaus nehmen wir die Interessen von Führungskräften der Wirtschaft in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wahr.