Das Arbeitsrecht beeinflusst grundlegend die wirtschaftlichen und sozialen Belange in allen Branchen. Arbeitsrechtliche Problemstellungen sind im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit von zentraler Bedeutung. Wir beraten Unternehmen umfassend in Rechtsfragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Bereich des Individualarbeitsrechts mit Schwerpunkt in Kündigungsschutzangelegenheiten, in Fragen des Betriebsverfassungsrechts und bei tarifrechtlichen Problemen. Die umfassende Betreuung erfasst auch die Gestaltung von Dienst- und Anstellungsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen.
Insbesondere durch unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht Frau Bleifeld vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor Gerichten und Einigungsstellen. Darüber hinaus nehmen wir die Interessen von Führungskräften der Wirtschaft in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wahr.