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Abfindung nach Kündigung - 
spezialisierte Fachanwälte

Ihre Ansprechpartner:innen: Thomas Koenigs, Dr. Jost Croll, Barbara Bleifeld (Fachanwältin für Arbeitsrecht)

Anwalt Arbeitsrecht - in unmittelbarer Nähe

 

  • Spezialisiertes Anwaltsteam von Anwälten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

  • Über 30 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

  • Schnelle Termine: Unterstützung, wenn es drauf ankommt.

  • Hohe Erfolgsrate bei Kündigungsschutz und Abfindung​

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Bekannt aus Fachmedien

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Sie haben eine Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Wir verhandeln durchsetzungsstark. Für eine Abfindung, einen fairen Aufhebungsvertrag oder ihren Kündigungsschutz.

Spezialisten für Kündigungsschutz und Abfindung

Maximierung Ihrer Abfindung

Wir verhandeln für Sie eine möglichst hohe Abfindung und sichern Ihre finanziellen Ansprüche bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Rechtliche Absicherung Ihrer Ansprüche

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Abfindung und setzten sie gegenüber dem Arbeitgeber durch.

Fallspezifische Expertise durch Fachanwälte

Unsere Spezialisierung auf Kündigungsschutz garantiert Ihnen eine fokussierte Fallbearbeitung mit einem klaren Ziel: Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Zukunft zu sichern.

Strategisches Verhandlungsgeschick durch 105 Jahre gebündelte Erfahrung

Setzten sie auf 105 Jahre gebündelte Verhandlungserfahrung unserer Arbeitsrechtsanwälte, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Wir repräsentieren sie vor Gericht und in Verhandlungen: Strategisch, entschlossen und ergebnisfokussiert.

Fristwahrung & schnelles Handeln

Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Wir reagieren zeitnah auf Kündigungen und Fristen, damit Sie keine wichtigen Rechte verlieren und optimal geschützt sind.

Persönliche Betreuung von A-Z

Erleben Sie umfassenden Service: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss Ihres Falles stehen wir Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite - per Video oder Telefon, ganz nach Ihrem Wunsch.

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Ihre Anwälte für Arbeitsrecht

Spezialisiert auf Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung

Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und Erfolge zu erzielen. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch schwierige Situationen und stellen sicher, dass Sie ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.

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Barbara Bleifeld

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Über 30 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

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Professor für Wirtschaftsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Über 35 Jahre Erfahrung

Mandantenstimmen

Lesen Sie, wie wir andere in Ihrer Situation geholfen haben

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Sabine E.

Herr Dr. Croll hat uns 1 Jahr begleitet, ehe der schwierige Fall erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Ihn zeichnet auch eine gute Kommunikation aus, Geduld und ein schneller Informations-Austausch auf kleinem Dienstweg.

Danke für die Begleitung. Alles Gute 😊

Mohamed A.

Herr Dr. Croll hat professionelle Unterstützung geleistet in diesem speziellen schwierigen Fall.
Kurze Dienstwege, schnelle Reaktion. Mit gutem Ausgang letztendlich. Sehr gute Kommunikation. Vielen Dank und Alles Gute.

Friedrich L.

👍🏼👍🏼👍🏼

Christian L.

Die Erfahrungen mit dieser Kanzlei waren durchweg positiv. Sehr kompetente Mitarbeiter mit einer hoch-professionellen Arbeitsweise. Absolute Empfehlung! Danke!

Kontaktieren Sie uns!

Wir sind für Sie da. Schnelle, effektive Unterstützung ohne Wartezeiten. Ihre Anwälte für Arbeitsrecht.

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Ablauf der Beratung

Schritt 1

Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir sind während der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Schritt 2

Sie erhalten direkt am Telefon eine Ersteinschätzung. Alternativ melden Sie sich über das Kontaktformular - wir kontaktieren Se innerhalb von 24 Stunden.

Schritt 3

Wenn Sie uns als Ihre Anwälte beauftragen, arbeiten wir engagiert, individuell und strategisch für den Erfolg Ihres Falls.

Häufig gestellte Fragen

  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt ist, haben Sie das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Sie müssen jedoch schnell handeln, da die Frist für die Einreichung einer solchen Klage in der Regel nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beträgt. Unsere Kanzlei prüft Ihre Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und setzt sich für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung ein.

  • Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie den Vertrag sorgfältig prüfen lassen, da er Auswirkungen auf Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld und mögliche Abfindungen haben kann. Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag, verhandeln bessere Konditionen und schützen Ihre Rechte als Arbeitnehmer.

  • Eine Abfindung ist bei betriebsbedingten Kündigungen oft Verhandlungssache, jedoch gibt es einige gesetzliche Rahmenbedingungen. Unternehmen müssen berücksichtigen, dass die Abfindungshöhe häufig an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der strategischen Planung und Umsetzung von Abfindungsverhandlungen, um das Risiko von langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.

  • Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Wir raten Ihnen, sich sofort an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um die Fristen einzuhalten und Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren.

  • Der Betriebsrat hat bei betriebsbedingten Kündigungen ein gesetzliches Anhörungsrecht. Er muss über die Gründe der Kündigung informiert werden und kann Einspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist entscheidend, da eine Kündigung ohne Anhörung unwirksam sein kann. Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und den Betriebsrat rechtzeitig einzubinden.

  • Grundsätzlich darf eine Kündigung während einer Krankheit ausgesprochen werden, allerdings sind hier strenge Voraussetzungen zu beachten. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass aufgrund Ihrer Erkrankung langfristig keine Besserung Ihrer Arbeitsfähigkeit zu erwarten ist und dadurch betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Wir prüfen, ob eine krankheitsbedingte Kündigung in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist und helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren.

  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung unvermeidbar machen. Zudem muss eine Sozialauswahl getroffen werden, die unter anderem Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten berücksichtigt. Wenn die Sozialauswahl fehlerhaft ist, kann die Kündigung unwirksam sein. Wir helfen Ihnen, eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen.

  • Befristete Arbeitsverträge müssen bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen. Eine Befristung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, wie z.B. bei vorübergehendem Mehrbedarf oder im Rahmen der Probezeit. Eine unrechtmäßige Befristung kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Wir beraten Ihr Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung und Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen.

  • Umstrukturierungen, wie etwa Standortverlagerungen oder die Zusammenlegung von Abteilungen, können zu betriebsbedingten Kündigungen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führen. Unternehmen sollten frühzeitig eine Strategie entwickeln, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen, um die rechtlichen Risiken zu minimieren und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu wahren.

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