Weber Sauberschwarz:
Rechtsanwälte für Arbeitgeber in Düsseldorf

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Spezialisiertes Anwaltsteam für Arbeitgeberberatung
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Über 30 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen
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Strategische Beratung bei Kündigungen, Umstrukturierungen und Betriebsratsverhandlungen
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Präventive Beratung zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Risiken
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Direkt anrufen 0211 / 44 03 93 - 0


Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei Kündigungen, Umstrukturierungen oder Betriebsratsverhandlungen?
Wir beraten Sie strategisch und setzen Ihre personalrechtlichen Maßnahmen rechtssicher um: Von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Arbeitsrechtliche Compliance & Schulungen
Eine strukturierte Personalverwaltung reduziert Haftungsrisiken erheblich. Wir entwickeln für Sie Compliance-Richtlinien, erstellen Betriebshandbücher, schulen Ihre Führungskräfte zu arbeitsrechtlichen Themen und implementieren rechtssichere HR-Prozesse in Ihrem Unternehmen.
Arbeitsverträge & Vertragsprüfung
Rechtssichere Arbeitsverträge sind die Basis jedes Arbeitsverhältnisses. Wir erstellen individuelle Vertragsvorlagen für verschiedene Mitarbeitergruppen, prüfen bestehende Verträge auf unwirksame Klauseln und beraten Sie zu Befristungen, Teilzeit, Probezeit und Vertragsstrafen.
Betriebsratsverhandlungen & Mitbestimmung
Der Betriebsrat hat umfangreiche Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Überwachungsmaßnahmen und betrieblichen Regelungen. Wir vertreten Sie in Einigungsstellenverfahren, verhandeln Betriebsvereinbarungen und lösen festgefahrene Konfliktsituationen konstruktiv auf.
Umstrukturierungen & Betriebsänderungen
Standortverlagerungen, Outsourcing oder Betriebsschließungen erfordern sorgfältige rechtliche Planung. Wir begleiten Sie bei der Erstellung von Interessenausgleich und Sozialplan, führen Betriebsratsverhandlungen nach § 111 BetrVG und minimieren das Risiko kostspieliger Rechtsstreitigkeiten.
Aufhebungsverträge verhandeln
Aufhebungsverträge bieten für beide Seiten eine kalkulierbare Alternative zur Kündigung. Wir beraten Sie zur optimalen Vertragsgestaltung, verhandeln mit Ihren Mitarbeitern auf Augenhöhe und sichern Sie gegen Rückforderungsansprüche oder Anfechtungen ab.
Kündigungen rechtssicher gestalten
Ordentliche, außerordentliche oder betriebsbedingte Kündigung: Wir prüfen Ihre Kündigungsgründe, führen die Sozialauswahl durch, koordinieren die Betriebsratsanhörung und gestalten rechtssichere Kündigungsschreiben. In Kündigungsschutzprozessen vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht und verhandeln pragmatische Abfindungslösungen.
Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber: Unsere Leistungen
Wie können wir Ihnen helfen? Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen auf Arbeitgeberseite.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
Spezialisiert auf arbeitsrechtliche Arbeitgeberberatung
Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre unternehmerischen Entscheidungen rechtssicher umzusetzen und Ihre Interessen als Arbeitgeber durchzusetzen. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen begleiten wir Sie durch komplexe personalrechtliche Situationen.

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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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Über 30 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
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Umfangreiche Prozessführungs-Expertise
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Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Über 20 Jahre Erfahrung
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Umfangreiche Prozessführungs-Expertise
Mandantenstimmen
Lesen Sie, wie wir andere Unternehmen in ähnlichen Situationen unterstützt haben

Sabine E.
Herr Dr. Croll hat uns 1 Jahr begleitet, ehe der schwierige Fall erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Ihn zeichnet auch eine gute Kommunikation aus, Geduld und ein schneller Informations-Austausch auf kleinem Dienstweg.
Danke für die Begleitung. Alles Gute 😊
Mohamed A.
Herr Dr. Croll hat professionelle Unterstützung geleistet in diesem speziellen schwierigen Fall.
Kurze Dienstwege, schnelle Reaktion. Mit gutem Ausgang letztendlich. Sehr gute Kommunikation. Vielen Dank und Alles Gute.
Friedrich L.
👍🏼👍🏼👍🏼
Christian L.
Die Erfahrungen mit dieser Kanzlei waren durchweg positiv. Sehr kompetente Mitarbeiter mit einer hoch-professionellen Arbeitsweise. Absolute Empfehlung! Danke!
Wir sind für Sie da. Schnelle, effektive Unterstützung ohne Wartezeiten. Ihre Anwälte für Arbeitsrecht.
Sofortige Beratung unter: 0211 / 44 03 93 - 0
Oder Senden Sie uns eine Nachricht: mail@weber-sauberschwarz.de
Rückmeldung in max. 24 Stunden.

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Ablauf der Beratung
Schritt 1
Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir sind während der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Schritt 2
Sie erhalten direkt am Telefon eine Ersteinschätzung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Vorhaben. Alternativ melden Sie sich über das Kontaktformular - wir kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden.
Schritt 3
Wenn Sie uns als Ihre Anwälte beauftragen, entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall und setzen diese präzise um - von der Kündigungsvorbereitung bis zur erfolgreichen Prozessführung.
Häufig gestellte Fragen
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen (z.B. Auftragsrückgang, Rationalisierung), die zu einem dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes führen. Zudem müssen Sie eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführen, die Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG angehört werden. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Dokumentation aller Schritte.
Vor jeder ordentlichen und außerordentlichen Kündigung müssen Sie den Betriebsrat nach § 102 BetrVG anhören. Die Anhörung muss schriftlich erfolgen und alle kündigungsrelevanten Tatsachen enthalten: Kündigungsart, Kündigungsgründe, Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Der Betriebsrat hat eine Wochenfrist für seine Stellungnahme (bei außerordentlichen Kündigungen: 3 Tage). Eine fehlerhafte oder unterlassene Anhörung macht die Kündigung unwirksam. Wir erstellen für Sie rechtssichere Anhörungsschreiben.
Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform und sollte folgende Punkte regeln: Beendigungszeitpunkt, Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugniserteilung, Rückgabe von Betriebsmitteln und eine Ausgleichsklausel. Wichtig: Informieren Sie den Mitarbeiter über mögliche Sperrfristen beim Arbeitslosengeld. Vereinbaren Sie eine Bedenkzeit von mindestens zwei Wochen, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Wir verhandeln Aufhebungsverträge, die für beide Seiten fair sind und rechtlich Bestand haben.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht (§ 626 BGB). Typische Fälle: Diebstahl, schwere Beleidigungen, Arbeitsverweigerung. Entscheidend: Sie müssen die Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis der Kündigungsgründe einhalten. Zuvor ist in den meisten Fällen eine Abmahnung erforderlich. Der Betriebsrat muss ebenfalls angehört werden. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen vorliegen und führen das Verfahren rechtssicher durch.
Der Betriebsrat hat nach § 87 BetrVG zwingende Mitbestimmungsrechte bei: Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubsgrundsätzen, technischen Überwachungseinrichtungen, Entlohnungsgrundsätzen und betrieblichen Sozialleistungen. Bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen) hat er nach §§ 99ff. BetrVG ein Zustimmungsverweigerungsrecht. Bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG) muss ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden. Wir beraten Sie, welche Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind und vertreten Sie in Einigungsstellenverfahren.
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Sie nach § 1 Abs. 3 KSchG eine Sozialauswahl treffen. Dabei vergleichen Sie alle vergleichbaren Arbeitnehmer anhand sozialer Gesichtspunkte: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Mitarbeiter mit besonderen Leistungen oder unersetzlichem Fachwissen können aus der Auswahl herausgenommen werden. Die Dokumentation der Sozialauswahl ist entscheidend für die Kündigungsschutzklage. Wir erstellen für Sie rechtssichere Sozialauswahlverfahren.
Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern meist Verhandlungssache im Kündigungsschutzprozess. Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Bei guter Verhandlungsposition können auch höhere Abfindungen (0,75 bis 1,0 Monatsverdienste) erzielt werden. Entscheidend sind: Prozessrisiko der Kündigung, Alter und Vermittelbarkeit des Mitarbeiters sowie Ihre Interesse an einer schnellen Lösung. Wir verhandeln für Sie wirtschaftlich sinnvolle Abfindungen.
Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG (z.B. Standortverlagerung, Stilllegung, wesentliche Betriebseinschränkung) lösen umfangreiche Verhandlungspflichten mit dem Betriebsrat aus. Sie müssen einen Interessenausgleich über das "Ob" und "Wie" der Betriebsänderung und einen Sozialplan über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für die Mitarbeiter verhandeln. Scheitern die Verhandlungen, entscheidet die Einigungsstelle. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und verhandeln wirtschaftlich tragfähige Lösungen.
Befristungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Sachgrundlose Befristungen sind nach § 14 Abs. 2 TzBfG maximal 2 Jahre möglich (mit bis zu 3 Verlängerungen). Bei Befristungen mit Sachgrund (z.B. Vertretung, Projektarbeit) gibt es keine zeitliche Obergrenze, aber der Sachgrund muss bereits bei Vertragsabschluss vorliegen. Vorsicht bei Vorbeschäftigungen: Sie können zur Unwirksamkeit der Befristung führen. Wir gestalten rechtssichere Befristungsvereinbarungen für Sie.
Präventive Maßnahmen sind der beste Schutz: Verwenden Sie rechtssichere Arbeitsvertragsvorlagen, schulen Sie Ihre Führungskräfte regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Basics, implementieren Sie klare HR-Prozesse (z.B. standardisierte Kündigungsabläufe), erstellen Sie Betriebshandbücher und Compliance-Richtlinien, pflegen Sie eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dokumentieren Sie alle personalrechtlichen Entscheidungen sorgfältig. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Compliance-Systeme.



