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Die Einzigartigkeit des Urheberrechtsschutzes für Gebrauchsgegenstände

Dr. Lambert Pechan & Dr. Julia Robens

15. April 2026

Die Bedeutung des Urheberrechtsschutzes für Gegenstände der angewandten Kunst ist seit Jahren in der Diskussion. Die Anwendung bereitete den nationalen Gerichten stets Probleme, da insbesondere eine sichere Abgrenzung zu anderen Schutzrechten nicht gegeben war.


In unserem Beitrag „Die Einzigartigkeit des Urheberrechtsschutzes für Gebrauchsgegenstände“ beleuchten wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des Urheberrechts für solche Gebrauchsgegenstände und nehmen die bisherige Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Schutz in den Blick. Für Gebrauchsgegenstände, wie Stühle, Schuhe, Leuchten, Schmuck, technische Geräte und vieles mehr, ist es bislang nicht gelungen, eine überzeugende Abgrenzung des Urheberrechtsschutzes von anderen Schutzrechten, insbesondere dem registrierten Design, herauszuarbeiten. Im Anschluss wird die Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung durch die jüngste Entscheidung des EuGH analysiert. Sie begründet die Hoffnung, dass die Unsicherheiten beim Urheberrechtsschutz für Gebrauchsgegenstände reduziert werden.


[Zum Aufsatz: Pechan/Robens, Die Einzigartigkeit des Urheberrechtsrechtsschutzes für Gebrauchsgegenstände, WRP 2026, 434 ff. ]

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