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Die neue Unionsgeschmacksmusterverordnung ist in Kraft getreten

Dr. Lambert Pechan
Dr. Julia Robens

1. Mai 2025

Am 18.11.2024 wurde das EU-Designrechtspaket im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es besteht aus zwei Komponenten: Zum einen aus der neuen Design-Richtlinie (DRL), die die bis zum 9.12.2027 durch die Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umzusetzenden Bestimmungen enthält, zum anderen aus der neuen Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV), deren Neuregelungen für das System des Unionsgeschmacksmusters am 1.5.2025 in Kraft getreten ist. 


Das Designrechtspaket konnte sich darauf beschränken nur einzelne, wenige Aspekte des Designschutzes anzupassen und zu überarbeiten. Manche Anpassungen sind der zunehmenden Digitalisierung oder auch nur dem Zeitgeist geschuldet. Begrüßenswert ist, dass klare Regelungen zu Umfang und Grenzen der Liberalisierung des Ersatzteilmarktes, für das altbekannte Thema „Goods in Transit“ und zum Umgang mit der Thematik des Kulturerbes geschaffen wurden. Ansonsten beschränkt sich das Designrechtspaket auf zurückhaltende Klarstellungen einzelner Rechtsfragen im materiellen Recht des Designschutzes oder zur Durchführung der Registrierungsverfahren. 

Detaillierte Informationen zu den Inhalten des EU-Designrechtspaketes finden Sie in unserem Beitrag im BetriebsBerater 2025, S. 195.

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