Fehlerhafte Widerrufsbelehrung über die Höhe der Kosten der Rücksendung
Dr. Lambert Pechan
12. Januar 2026

Etwas später als bei vielen anderen Produkten wird auch der Bereich des PKW-Handels im Online-Handel immer wichtiger. Wegen der oft hohen Kosten, die durch den Widerruf eines PKW-Kaufvertrages für den Handel entstehen, ist es wichtig, bei der Abwicklung der Verträge im elektronischen Rechtsverkehr keine Fehler zu machen. In diesem Fall wurde der Verbraucher vom Händler zutreffend über die Widerrufsmöglichkeiten und die Fristen belehrt. Er wurde auch darauf hingewiesen, dass der Käufer bei Widerruf die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen habe. Es fehlten aber weitere Angaben zur Höhe der Kosten der Rücksendung.
Der Verbraucher vertrat die Ansicht, dass diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei, und der Lauf der Widerrufsfrist daher nicht begonnen habe. Deshalb verlangte er mit dem erst nach Monaten erklärten Widerruf zugleich die Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.
Der Bundesgerichtshof stellt nunmehr klar, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung grundsätzlich das Nichtanlaufen der Widerrufsfrist zur Folge hat. Anders ist es allerdings, wenn sich der Fehler lediglich auf die fehlende Angabe zur Höhe der Rücksendekosten beschränkt. Dies hat lediglich zur Folge, dass die Kosten der Rücksendung vom Verbraucher nicht getragen werden müssen. Die Widerrufsfrist beginnt aber zu laufen, wenn der Kunde hierüber zutreffend informiert wurde. Demnach wurde der Widerruf im vorliegenden Fall vom Verbraucher verspätet erklärt, sodass seine Klage -wie schon in der 1. Instanz vom LG Stuttgart- abgewiesen wurde.
