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Verbraucherschutz und digitalisiertes Marketing

Hans Michael Prange

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat zu einer tiefgreifenden Veränderung des digitalen Marketings geführt. Namentlich die gezielte Personalisierung von Werbung auf Basis von KI-gestützten Algorithmen birgt für die Entscheidungsfindung von Verbrauchern erhebliche Manipulationsrisiken. 


Dem versucht der europäische Gesetzgeber in der jüngeren Zeit durch Gesetzgebungsmaßnahmen, die den Verbraucher in diesem immer komplexer werdenden digitalen Umfeld schützen sollen, zu begegnen. So bestimmt Art. 25 Abs.1 des Digital Services Act (DSA), dass Anbieter von Online-Plattformen ihre Online-Schnittstellen nicht so konzipieren, organisieren oder betreiben dürfen, dass Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden. Art. 26 Abs. 3 DSA adressiert personalisierte Werbung. Weitere Vorschriften finden sich im Digital Markets Act und der KI-Verordnung. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 14. November 2024 in der Rechtssache C646/22 Compass Banca ist bei der Beurteilung der Frage, wie ein Durchschnittsverbraucher eine Werbeaussage auffasst, zwar auf die Sichtweise einen angemessen gut unterrichteten und angemessen aufmerksamen und kritischen Verbraucher abzustellen, dabei jedoch zu berücksichtigen ist, dass auch dessen Entscheidungsfähigkeit durch Beschränkungen wie etwa kognitive Verzerrungen beeinträchtigt werden kann. 


Detaillierte Informationen und Fundstellennachweise zu dieser Thematik finden Sie in meinem Beitrag in WRP Heft 6 /25 S.717 


Der Verbraucher : Verständig, vulnerabel oder beides? 


Zur Frage, ob digitalisiertes personalisierte Marketing eine Änderung des Verbraucherleitbilds der UGP-Richtlinie erforderlich macht.

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