Zielgerichtete Beratung und Prozessführung im Arbeitsrecht
Bei Kündigungsschutz oder Umstrukturierungen im Unternehmen benötigen Sie präzise juristische Beurteilung auf höchstem Niveau. Mit Verhandlungsgeschick und langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht helfen wir ihnen Ihre Ziele zu erreichen.
Ihre Ansprechpartner:innen: Thomas Koenigs, Dr. Jost Croll, Barbara Bleifeld (Fachanwältin für Arbeitsrecht)


Bekannt aus den Fachmedien
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Sie haben eine Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Wir verhandeln durchsetzungsstark. Für eine Abfindung, einen fairen Aufhebungsvertrag oder ihren Kündigungsschutz.
Hilfe im Arbeitsrecht, wenn es darauf ankommt:
Unsere Leistungen
Wie können wir Ihnen helfen? Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung. Wir haben ein Ziel: Für Sie erfolgreiche Ergebnisse zu erzielen.
Kündigungschutzklage
Wenn Ihnen gekündigt wurde, prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kündigung und kümmern uns um Ihren Kündigungsschutz. Häufig ist die Kündigung unwirksam. Dann erheben wir Kündigungsschutzklage, um Ihren Arbeitsplatz zu retten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen
Aufhebungsvertrag
Aufhebungsverträge bergen erhebliche Risiken. Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags prüfen wir die Bedingungen und verhandeln gegebenenfalls bessere Konditionen, um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Abfindung zu schützen.
Abfindung
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine vorteilhafte Abfindung erhalten und unterstützen Sie in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber
Arbeitsverträge
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von uns prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte umfassend berücksichtigt werden und keine nachteiligen Klauseln enthalten sind, die Ihnen langfristig schaden
Persönliche Betreuung
Persönlicher Kontakt, dauerhafte Erreichbarkeit und individuelle Begleitung sind für uns eine Selbstverständlichkeit – egal ob per Video Telefon, Email oder vor Ort - ganz nach Ihrem Bedarf.
Schnelle Reaktionszeiten
Sie haben Nachfragen? Wir sichern Ihnen schnelle Antworten zu, damit Sie dauerhaft auf dem aktuellen Stand sind.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
Spezialisiert auf Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung
Als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und Erfolge zu erzielen. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch schwierige Situationen und stellen sicher, dass Sie ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Professor für Wirtschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Über 35 Jahre Erfahrung
Mandantenstimmen
Lesen Sie, wie wir andere in Ihrer Situation geholfen haben

Sabine E.
Herr Dr. Croll hat uns 1 Jahr begleitet, ehe der schwierige Fall erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Ihn zeichnet auch eine gute Kommunikation aus, Geduld und ein schneller Informations-Austausch auf kleinem Dienstweg.
Danke für die Begleitung. Alles Gute 😊
Mohamed A.
Herr Dr. Croll hat professionelle Unterstützung geleistet in diesem speziellen schwierigen Fall.
Kurze Dienstwege, schnelle Reaktion. Mit gutem Ausgang letztendlich. Sehr gute Kommunikation. Vielen Dank und Alles Gute.
Friedrich L.
👍🏼👍🏼👍🏼
Christian L.
Die Erfahrungen mit dieser Kanzlei waren durchweg positiv. Sehr kompetente Mitarbeiter mit einer hoch-professionellen Arbeitsweise. Absolute Empfehlung! Danke!
Wir sind für Sie da. Schnelle, effektive Unterstützung ohne Wartezeiten. Ihre Anwälte für Arbeitsrecht.
Sofortige Beratung unter: 0211 / 44 03 93 - 0
Oder Senden Sie uns eine Nachricht: mail@weber-sauberschwarz.de
Rückmeldung in max. 24 Stunden.

4,8

Ablauf der Beratung
Schritt 1
Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir sind während der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Schritt 2
Sie erhalten direkt am Telefon eine Ersteinschätzung. Alternativ melden Sie sich über das Kontaktformular - wir kontaktieren Se innerhalb von 24 Stunden.
Schritt 3
Wenn Sie uns als Ihre Anwälte beauftragen, arbeiten wir engagiert, individuell und strategisch für den Erfolg Ihres Falls.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt ist, haben Sie das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Sie müssen jedoch schnell handeln, da die Frist für die Einreichung einer solchen Klage in der Regel nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beträgt. Unsere Kanzlei prüft Ihre Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und setzt sich für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung ein.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie den Vertrag sorgfältig prüfen lassen, da er Auswirkungen auf Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld und mögliche Abfindungen haben kann. Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag, verhandeln bessere Konditionen und schützen Ihre Rechte als Arbeitnehmer.
Eine Abfindung ist bei betriebsbedingten Kündigungen oft Verhandlungssache, jedoch gibt es einige gesetzliche Rahmenbedingungen. Unternehmen müssen berücksichtigen, dass die Abfindungshöhe häufig an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der strategischen Planung und Umsetzung von Abfindungsverhandlungen, um das Risiko von langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Wir raten Ihnen, sich sofort an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um die Fristen einzuhalten und Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren.
Der Betriebsrat hat bei betriebsbedingten Kündigungen ein gesetzliches Anhörungsrecht. Er muss über die Gründe der Kündigung informiert werden und kann Einspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist entscheidend, da eine Kündigung ohne Anhörung unwirksam sein kann. Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und den Betriebsrat rechtzeitig einzubinden.
Grundsätzlich darf eine Kündigung während einer Krankheit ausgesprochen werden, allerdings sind hier strenge Voraussetzungen zu beachten. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass aufgrund Ihrer Erkrankung langfristig keine Besserung Ihrer Arbeitsfähigkeit zu erwarten ist und dadurch betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Wir prüfen, ob eine krankheitsbedingte Kündigung in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist und helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung unvermeidbar machen. Zudem muss eine Sozialauswahl getroffen werden, die unter anderem Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten berücksichtigt. Wenn die Sozialauswahl fehlerhaft ist, kann die Kündigung unwirksam sein. Wir helfen Ihnen, eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Befristete Arbeitsverträge müssen bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen. Eine Befristung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, wie z.B. bei vorübergehendem Mehrbedarf oder im Rahmen der Probezeit. Eine unrechtmäßige Befristung kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Wir beraten Ihr Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung und Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen.
Umstrukturierungen, wie etwa Standortverlagerungen oder die Zusammenlegung von Abteilungen, können zu betriebsbedingten Kündigungen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führen. Unternehmen sollten frühzeitig eine Strategie entwickeln, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen, um die rechtlichen Risiken zu minimieren und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu wahren.



