Weber Sauberschwarz: Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Düsseldorf

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Spezialisiertes Anwaltsteam
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Über 35 Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht
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Praxisnah und Rechtssicher
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Erfolgreiche Prozessvertretung
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Direkt anrufen 0211 / 44 03 93 - 0


Schnelle Reaktionszeiten
Sie haben Nachfragen? Wir sichern Ihnen schnelle Antworten zu, damit Sie dauerhaft auf dem aktuellen Stand sind.
Persönliche Betreuung
Für uns sind persönlicher Kontakt, dauerhafte Erreichbarkeit und individuelle Begleitung eine Selbstverständlichkeit – ganz nach Ihrem Bedarf, ob per Video, Telefon, E-Mail oder vor Ort.
Compliance und Corporate Governance
Compliance-Richtlinien sowie Corporate-Governance-Strukturen entwickeln und implementieren wir, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern.
Haftungsfragen
Zur Minimierung von Haftungsrisiken bieten wir rechtliche Beratung an. Dabei unterstützen wir Unternehmen und Gesellschafter, persönliche und betriebliche Haftungsfragen zu klären und Haftungsrisiken im Vorfeld abzusichern.
Unternehmensnachfolge
Rechtssichere Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.
Gesellschafterstreitigkeiten
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ihre Interessen zu schützen, übernehmen wir die Vertretung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern.
Umstrukturierungen und Unternehmenskäufe
Rechtliche Beratung bei Fusionen, Übernahmen und Restrukturierungen, um Risiken zu minimieren und Chancen zu maximieren.
Gesellschaftsgründung
Unterstützung bei der Wahl der richtigen Rechtsform und der Erstellung aller notwendigen Verträge und Dokumente.
Hilfe im Gesellschaftsrecht, wenn es darauf ankommt:
Unsere Leistungen
Wie können wir Ihnen helfen? Unsere erfahrenen Anwälte für Gesellschaftsrecht bieten Ihnen eine umfassende Gesellschaftsrecht Beratung und Vertretung. Wir haben ein Ziel: Für Sie erfolgreiche Ergebnisse zu erzielen.

Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht
Mandantenstimmen
Lesen Sie, wie wir anderen in Ihrer Situation geholfen haben.

Sabine E.
Herr Dr. Croll hat uns 1 Jahr begleitet, ehe der schwierige Fall erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Ihn zeichnet auch eine gute Kommunikation aus, Geduld und ein schneller Informations-Austausch auf kleinem Dienstweg.
Danke für die Begleitung. Alles Gute 😊
Mohamed A.
Herr Dr. Croll hat professionelle Unterstützung geleistet in diesem speziellen schwierigen Fall.
Kurze Dienstwege, schnelle Reaktion. Mit gutem Ausgang letztendlich. Sehr gute Kommunikation. Vielen Dank und Alles Gute.
Friedrich L.
👍🏼👍🏼👍🏼
Christian L.
Die Erfahrungen mit dieser Kanzlei waren durchweg positiv. Sehr kompetente Mitarbeiter mit einer hoch-professionellen Arbeitsweise. Absolute Empfehlung! Danke!
Wir sind für Sie da. Schnelle, effektive Unterstützung ohne Wartezeiten. Ihre Anwälte für Gesellschaftsrecht .
Sofortige Beratung unter: 0211 / 44 03 93 - 0
Oder Senden Sie uns eine Nachricht: mail@weber-sauberschwarz.de
Rückmeldung in max. 24 Stunden.

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Ablauf der Beratung
Schritt 1
Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir sind während der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Schritt 2
Sie erhalten direkt am Telefon eine Ersteinschätzung. Alternativ melden Sie sich über das Kontaktformular - wir kontaktieren Se innerhalb von 24 Stunden.
Schritt 3
Wenn Sie uns als Ihre Anwälte beauftragen, arbeiten wir engagiert, individuell und strategisch für den Erfolg Ihres Falls.
Häufig gestellte Fragen
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung der Gesellschafter, sondern auch die steuerliche Behandlung und Finanzierungsmöglichkeiten. Häufige Rechtsformen in Deutschland sind die GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt) und OHG. Wir unterstützen Sie bei der Abwägung von Vor- und Nachteilen und finden die optimale Rechtsform für Ihre Unternehmensziele.
Die Gründung einer Gesellschaft beginnt mit der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der notariell beurkundet werden muss. Es folgen die Eintragung ins Handelsregister, die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals (bei GmbH oder AG). Wir begleiten Sie durch alle rechtlichen Schritte und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaftsgründung reibungslos und rechtssicher abläuft.
Unternehmensübernahmen und Fusionen (Mergers & Acquisitions) bergen Risiken wie versteckte Verbindlichkeiten, steuerliche Probleme oder kartellrechtliche Herausforderungen. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist entscheidend, um rechtliche, finanzielle und operative Risiken zu identifizieren. Unsere Kanzlei bietet umfassende M&A-Beratung und unterstützt Sie dabei, Übernahmen und Fusionen sicher und erfolgreich zu gestalten.
Die Due Diligence ist eine detaillierte Prüfung der rechtlichen, finanziellen und operativen Verhältnisse eines Unternehmens im Vorfeld von Fusionen, Übernahmen oder Investitionen. Ziel ist es, Risiken aufzudecken, die den Wert oder die Stabilität des Unternehmens beeinflussen könnten. Wir führen für Sie eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch, um sicherzustellen, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Konflikte zwischen Gesellschaftern lassen sich durch klar geregelte Gesellschafterverträge vermeiden. Diese sollten Regelungen zur Stimmverteilung, Gewinnverteilung, zum Ausscheiden von Gesellschaftern und zur Konfliktlösung enthalten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung und Überprüfung solcher Verträge und bietet darüber hinaus Mediation und Schlichtung an, um Streitigkeiten frühzeitig und außergerichtlich zu klären.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters kann durch eine Kündigung, einen Verkauf der Anteile oder eine Abfindung erfolgen. Der genaue Ablauf hängt von den Regelungen im Gesellschaftsvertrag ab. Eine rechtliche Beratung ist oft notwendig, um den Prozess sowohl für den ausscheidenden Gesellschafter als auch für die verbleibenden Gesellschafter rechtssicher zu gestalten. Wir beraten Sie umfassend und begleiten den gesamten Prozess.
Ein Unternehmenskaufvertrag regelt die Übertragung von Unternehmensanteilen oder Vermögenswerten. Der Vertrag sollte genaue Bestimmungen zu Kaufpreis, Gewährleistungen, Haftungsfragen, Wettbewerbsverboten und Übergangsregelungen enthalten. Wir erstellen und prüfen Unternehmenskaufverträge, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen optimal geschützt sind und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die Unternehmensnachfolge kann entweder durch Verkauf, Schenkung oder Vererbung geregelt werden. Rechtliche Herausforderungen ergeben sich insbesondere bei der Bewertung des Unternehmens und der Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich, um steuerliche Nachteile und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere und steueroptimierte Nachfolgelösung.
Umstrukturierungen können notwendig sein, um das Unternehmen an neue Marktbedingungen anzupassen, Effizienz zu steigern oder rechtliche und steuerliche Vorteile zu nutzen. Beispiele sind die Umwandlung einer GmbH in eine AG oder die Fusion mit einem anderen Unternehmen. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteilen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Ein Joint Venture ist eine Kooperation zwischen zwei oder mehr Unternehmen, bei der diese ihre Ressourcen bündeln, um ein gemeinsames Projekt oder Geschäft zu realisieren. Rechtlich erfordert ein Joint Venture klare vertragliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Partner, der Gewinnverteilung und der Haftung. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten eines Joint Ventures und erstellen maßgeschneiderte Verträge, die Ihre Interessen schützen.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls drohen Haftungsrisiken und strafrechtliche Konsequenzen. Wir beraten Unternehmen in Krisensituationen, erarbeiten Sanierungskonzepte und begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Der Verkauf von Unternehmensanteilen ist oft an Zustimmungsvorbehalte anderer Gesellschafter gebunden und unterliegt der Eintragung ins Handelsregister. Ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag sollte diese Vorgänge klar regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung von Anteilsverkäufen.




